Geltungsbereich: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Vermietung von Spülmobilen, Spülmaschinen und sonstiger Spültechnik durch spül-mobil.de, Inh. Axel Springer. Eine über die Website eingereichte Anfrage ist unverbindlich und stellt noch kein Vertragsverhältnis dar; sie löst noch keine Geltung dieser AGB aus.
Auf Grundlage der Anfrage erhält der Kunde ein konkretes Angebot. Der Mietvertrag kommt zustande, sobald der Kunde dieses Angebot innerhalb der darin angegebenen Frist bestätigt. Die Bestätigung kann insbesondere per E-Mail erfolgen. Maßgeblich für Art und Umfang der vereinbarten Leistungen, den Mietzeitraum und den Mietpreis sind das bestätigte Angebot und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Der Auftragswert ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde, bei Abholung/Lieferung der Waren bar fällig. Bei Aufträgen ab einem Auftragswert von 150,00 Euro (netto) ist eine Vorauszahlung in Höhe von mindestens 2/3 des Gesamtbetrags bei Auftragserteilung zu leisten, spätestens 8 Tage vor Auftragsbeginn. Der Restbetrag sowie eventuelle Nachberechnungen (aufgrund von Bruch, Fehlmengen, Beschädigungen oder zusätzlichen Serviceleistungen) sind spätestens 8 Tage nach Rechnungsdatum zu zahlen. Spezielle Zahlungsvereinbarungen können nur nach Rücksprache und Genehmigung durch Herrn Axel Springer gestattet werden.
Transportkosten gehen zu Lasten des Mieters. Die Berechnung erfolgt auf der Basis der jeweils gültigen Preise für Transporte und Fahrtkosten. Die Anlieferung erfolgt bis zum vereinbarten Stellplatz. Der Stellplatz muss ausreichend befestigt und für den Mietgegenstand geeignet sein. Erfolgt die Anlieferung mit einem Anhänger, muss die Zufahrt für das Zugfahrzeug mit Anhänger frei zugänglich und befahrbar sein. Für eine geeignete Zufahrt und einen geeigneten Stellplatz ist der Auftraggeber verantwortlich. Aufstellung, Anschluss und Inbetriebnahme sind nicht Bestandteil der Lieferung und können bei Bedarf gesondert vereinbart werden. Die regulären Transportkosten setzen voraus, dass die Abladestelle angefahren werden kann. Erschwernisse und zusätzlicher Aufwand (z.B. Tragen der Waren über längere Wegstrecken, Auf- und Abbau, Wartezeiten etc.) sowie eine Auslieferung außerhalb der üblichen Geschäftszeiten werden gesondert berechnet. Der Kunde hat die Ware bei Abholung/Lieferung auf offensichtliche Mängel und Vollständigkeit zu prüfen und diese unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden, anzuzeigen. Das gesetzliche Recht, verdeckte Mängel nach deren Entdeckung geltend zu machen, bleibt unberührt.
Alle nötigen Ver- und Entsorgungsleitungen müssen unmittelbar am Aufstellplatz vorhanden sein. Erhöhter Aufwand durch längere Strecken oder zusätzlichen Materialeinsatz wird gesondert berechnet.
Bei Selbstabholung durch den Mieter wird eine Kaution in Höhe von 300,00 € erhoben, die bei ordnungsgemäßer Rückgabe zurückerstattet oder mit festgestellten Schäden verrechnet wird. Bei Anlieferung durch den Vermieter entfällt die Kaution; etwaige Schäden werden nach Feststellung in Rechnung gestellt.
Der Kunde haftet für alle Schäden, die an den überlassenen Waren bis zur Rückgabe oder deren Verlust entstehen. Für Diebstahl oder Beschädigungen an den Mietgegenständen kommt der Mieter auf. Dies gilt auch für unsachgemäßen Gebrauch und Beschädigungen durch den Auf- und Abbau von Mobiliar und Maschinen. Der Vermieter haftet nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit; bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden.
Die Mietgegenstände sind durch den Vermieter nicht versichert; das Risiko von Schäden während der Mietzeit trägt der Mieter. Der Abschluss einer eigenen Versicherung wird empfohlen. Der Mieter stellt den Vermieter von Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Mietgegenstände durch den Mieter entstehen und von ihm zu vertreten sind. Setzt der Mieter Dritte (z.B. Helfer, Ehrenamtliche) zur Bedienung der Mietgegenstände ein, ist er verpflichtet, diese über die vom Vermieter erhaltenen Sicherheits- und Bedienungshinweise zu unterrichten. Bei einem Verkehrsunfall mit einem im Straßenverkehr mitgeführten Mietgegenstand (z.B. Spülmobil oder Anhänger) ist unverzüglich ein Unfallmeldebogen der Polizei vorzulegen.
Der Kunde hat die Ware am letzten Tag der Mietzeit während der üblichen Geschäftszeiten vollständig und unversehrt zurück zu geben. Die ordnungsgemäße Rückgabe hat sich der Kunde bestätigen zu lassen. Die Ware ist in den vorgesehenen Transportbehältern zurück zu geben. Notwendige Reinigungen von Maschinen/Gastrogeräten und Zelten werden je nach Aufwand berechnet.
Der Mieter kann den Mietvertrag nach der Reservierung und vor Beginn der Mietzeit kündigen. In diesem Fall ist der Mieter verpflichtet, je nach Zeitpunkt der Kündigung, folgende Stornierungskosten zu zahlen:
Dem Mieter bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass der Firma ein wesentlich geringerer Schaden oder gar kein Schaden entstanden ist; in diesem Fall ist nur der tatsächlich nachgewiesene, niedrigere Betrag zu zahlen.
Teilstornierungen werden pro Rata berechnet. Die Kündigung kann in Textform, insbesondere per E-Mail, erfolgen.
Der Kunde trägt die Verantwortung für das Mietgut während der Mietdauer. Bei Verlust oder Beschädigungen des Mietgutes werden ihm die Kosten für die Wiederbeschaffung bzw. Reparatur berechnet.
Unsere Vermietleistungen werden stets für einen konkret vereinbarten Mietzeitraum reserviert. Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen kein Widerrufsrecht, wenn der Vertrag für einen spezifischen Termin oder Zeitraum geschlossen wird. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht daher nicht. Die Möglichkeiten zur Stornierung eines Auftrags richten sich nach Ziffer 6 dieser AGB.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nicht Vertragsbestandteil geworden sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
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